Verkehrsunfall

Die Ursachen eines Verkehrsunfalles sind meist Verstöße gegen die Straßenverkehrsvorschriften, mangelnde oder fehlerhafte Einschätzung von Gefahrensituationen oder technische Gebrechen des Fahrzeuges.

Die rechtlichen Folgen eines Verkehrsunfalles sind vielfältig. Es können daraus verwaltungs(straf)rechtliche (z. B. Verwaltungsstrafen, etc.), strafrechtliche (Strafverfahren) und zivilrechtlichen Folgen (Schadenersatz, Verkehrsunfallsprozess) resultieren.

Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam den Verkehrsunfall durch die nächste Polizeidienststelle aufnehmen zu lassen. Durch das Anfertigen von Lichtbildern von der Unfallstelle mit allfälligen Endlagen der jeweilig beteiligten Fahrzeuge und Aufnahme der Daten der unfallbeteiligten Personen sowie allfälliger Zeugen kann späteren Beweisschwierigkeiten vorgebeugt werden.

Schadenersatzansprüche

An einem Verkehrsunfall sind häufig mehrere Personen beteiligt, sodass sich im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen die Frage der Verursachung und des Verschuldens am Zustandekommen des Unfalls erhebt.

Im Zusammenhang mit Straßenverkehrsunfällen in Österreich bedeutsam sind insbesondere die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG), das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz (KHVG) und zahlreiche weitere Rechtsvorschriften.

Je nach Ausgestaltung des Unfalls und der Verletzungsfolgen können verschiedenste Schadenersatzansprüche bestehen.

Häufig geltend gemachte Ansprüche sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), Reparaturkosten, Sachschäden, Mietwagenkosten, Abschlepp- und Verschrottungskosten, Fahrt- und Transportkosten, Schmerzengeld, Heilungskosten, Kosten für vermehrte Bedürfnisse, Verunstaltungsentschädigung, Haushaltshilfe, Pflegekosten und Verdienstentgang.

Im Falle von Dauer- und/oder Spätfolgen ist es zur Vermeidung von nachteiligen Verjährungsfolgen und zur Absicherung zukünftiger Ansprüche zudem wesentlich, das rechtlich dafür Sorge getragen wird, dass der Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung auch für zukünftige Ansprüche haftet und aufkommt.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist auf Verkehrsunfallsrecht spezialisiert, verfügt über eine jahrelange Erfahrung und vertritt bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aber auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche als Folge Verkehrsunfällen und auch in einem allfälligen Strafverfahren (Verteidigung / Privatbeteiligung).

In der Praxis wird zunächst versucht die Schadenersatzansprüche des Mandanten auf außergerichtlichem Wege durchzusetzen. Sollte eine außergerichtliche Schadenabwicklung jedoch nicht möglich sein oder sich als nicht zielführend erweisen, werden die Schadenersatzansprüche gerichtlich geltend gemacht.

Im Schadenersatzprozess vor den ordentlichen Gerichten werden dann zur Rekonstruktion des Unfallherganges und der jeweils eingehaltenen Fahrlinien, Fahrgeschwindigkeiten, örtliche Gegebenheiten, Straßenverkäufe, etc., neben der Parteien- und Zeugenvernehmung häufig Lokal- bzw. Ortsaugenscheine durchgeführt und verkehrs- bzw. kraftfahrzeugtechnische Gutachten durch hierzu befugte verkehrs- bzw. kraftfahrzeugtechnische Sachverständige eingeholt.

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