Inkasso und Exekutionsrecht
Sie haben eine Leistung ordnungsgemäß erbracht und der Geschäftspartner bezahlt nicht?
Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung und Eintreibung Ihrer offenen Rechnungen und Forderungen!
Wesentlich ist, dass die Betreibung der Forderung rasch erfolgt, denn eine rasche Betreibung erhöht die Chancen ihre Forderung einzubringen.
In der Praxis erfolgt in der Regel zuerst eine außergerichtliche Mahnung des Schuldners, in welcher der Schuldner unter Setzung einer kurzen Zahlungsfrist aufgefordert wird die offene Forderung bzw. Rechnung zu bezahlen (Mahnschreiben).
Führt die Mahnung zu keinem Erfolg, wird die Forderung durch Einreichung einer Klage bei Gericht geltend gemacht (z. B. Mahnklage, Klage).
Nach Vorliegen eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Exekutionstitels (z. B. bedingter Zahlungsbefehl, Urteil) kann das Exekutionsverfahren (Fahrnis- und Forderungsexekution, Zwangsversteigerung, zwangsweise Pfandrechtsbegründung, Rechteexekution, etc.) eingeleitet werden.
Im Falle einer Insolvenz des Schuldners erfolgt die Geltendmachung der Forderung des Gläubigers in der Regel durch eine Forderungsanmeldung im betreffenden Insolvenzverfahren des Schuldners.
Unsere Kanzlei verfügt über eine langjährige Erfahrung mit Inkasso und der Betreibung von Forderungen.
Aufgrund der Standardisierung zahlreicher Betreibungsmaßnahmen und des elektronischen Rechtsverkehrs mit den österreichischen Gerichten ist es möglich gerichtliche Eingaben (z. B. Klage, Exekutionsantrag) rasch und unkompliziert bei den Gerichten einzubringen.
Was wir Ihnen anbieten können:
- Einsicht in die Insolvenzdatei
- Unkomplizierte und rasche außergerichtliche Betreibung Ihrer Forderung
- Abschluss von Ratenvereinbarungen und Überwachung von Zahlungseingängen
- Gerichtliche Betreibung Ihrer Forderung
- Vertretung im Verfahren vor den österreichischen Gerichten
- Einleitung von Exekutionsmaßnahmen
- Vertretung im Insolvenzverfahren