Strafverteidigung, Opferrechte

Strafverteidigung, Opferrechte

Als Beschuldigter bzw. Angeklagter im Strafverfahren oder als Opfer einer Straftat ist die Kenntnis grundlegender Rechte von wesentlicher Bedeutung.

Maßgebliche rechtliche Vorschriften finden sind in der Strafprozessordnung (StPO), im Strafgesetzbuch (StGB) und in zahlreichen weiteren (Neben-)Gesetzen.

Der Beschuldigte hat bereits von Gesetzes wegen wesentliche Rechte.

So hat der Beschuldigte das Recht vom Gegenstand des gegen ihn bestehenden Verdachts sowie über seine wesentlichen Rechte im Verfahren informiert zu werden, einen Verteidiger zu wählen und einen Verfahrenshilfeverteidiger zu erhalten, Akteneinsicht zu nehmen, sich zum Vorwurf zu äußern oder nicht auszusagen, mit einem Verteidiger Kontakt aufzunehmen und sich mit ihm zu besprechen, einen Verteidiger bei der Vernehmung beizuziehen, die Aufnahme von Beweisen zu beantragen, Einspruch wegen der Verletzung eines subjektiven Rechts zu erheben, Beschwerde gegen die gerichtliche Bewilligung von Zwangsmitteln zu erheben, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu beantragen, an der Hauptverhandlung, an einer kontradiktorischen Vernehmung von Zeugen und Mitbeschuldigten und an einer Tatrekonstruktion teilzunehmen, Rechtsmittel und Rechtsbehelfe zu erheben und Übersetzungshilfe zu erhalten.

Als Opfer einer Straftat haben sie die Möglichkeit, sich dem Verfahren als Privatbeteiligter anzuschließen und können damit am Verfahren mitwirken. Sie erhalten damit etwa das Recht auf Akteneinsicht, können auch an der Aufklärung des Sachverhaltes mitwirken und im Strafverfahren Schadenersatzansprüche gegen den Angeklagten geltend machen.

Als Strafverteidiger aber auch als Opfervertreter verfügen wir über eine langjährige praktische Berufserfahrung.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet ihnen eine fachlich und rechtlich qualifizierte Beratung und Unterstützung in allen strafrechtlichen Fragen und bei spezifischen strafrechtlichen Problemstellungen.

Wir informieren, beraten und unterstützen sie auch bei der Geltendmachung ihrer Rechte und Ansprüche wenn sie Opfer einer Straftat wurden.

Wir nehmen Kontakt mit den Behörden auf, nehmen Akteneinsicht und schätzen die rechtliche Situation und ihre Aussichten ein.

Wir übernehmen Mandate in ganz Österreich.

Rechtsanwalt Aberer

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Rechtsanwalt Steurer

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